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Burgruine Frankenstein
(Mühltal Gem. Nieder-Beerbach)

Chronik:

Anfang des 13. Jhs. kommt Konrad II. Reiz von Breuberg durch seine Ehe mit Elisabeth von Weiterstadt in den Besitz von Gütern in der Rheinebene und an der Bergstraße. Er erbaut hier eine Burg, vielleicht an der Stelle einer älteren Befestigung.

1252 wird die Burg erstmals als Reichslehen urkundlich erwähnt.

Vor 1264 stirbt Konrad II. Sein Sohn Konrad nennt sich fortan von Frankenstein. Ihm gelingt es, sich eine kleine Herrschaft aufzubauen.

Doch 1292 muß Konrad unter Druck dem Grafen Ulrich von Hanau das Öffnungsrecht an der Burg einräumen.

Wenig später haben auch die Grafen von Katzenelnbogen ähnliche Rechte.

Um 1360 teilt sich die Familie in 2 Linien, die 1363 einen Burgfrieden schließen. Die ältere Linie wohnt auf der östlichen Seite, während die jüngere Linie den Westteil erneuert bzw. neu errichtet.

Nach einer weiteren Teilung im 15. Jh. wird die Vorburg ausgebaut, was 1467 zu Streitigkeiten zwischen den beiden Linien führt.

1479, als die Grafschaft Katzenelnbogen an Hessen gefallen war, erheben die Landgrafen die Oberhoheit über die umschlossene Herrschaft Frankenstein.

1526 führt Landgraf Philipp der Große die Reformation ein. Die Frankensteiner bleiben aber katholisch, was zu weiteren Spannungen führt.

1661/1662 ersteht Hessen die Hälfte der Burg.

1668 erwirbt Landgraf Wilhelm VI. von Hessen-Darmstadt die andere Hälfte der reichsbelehene Burg mit Zubehör und die Hälfte von Eberstadt von der älteren Frankensteiner Linie.

Damit waren die Frankensteiner, die 1670 in den Reichsfreiherrenstand erhoben werden, von der Bergstraße verdrängt. Sie hatten inzwischen Ockstadt in der Wetterau und Ullstadt in Franken erworben.

Im 17. Jh. wird die Burg mit Invaliden besetzt und dient zeitweise als Gefängnis.

Im 18. Jh. setzt der Verfall ein.

Um 1740 wird sie als verwahrlost bezeichnet und teilweise abgebrochen.

Nach Restaurierungen 1850-1853 und 1892-1893 wird die Ruine zu einem beliebten Ausflugsziel.

Heute ist die Ruine im Besitz des Landes Hessen und untersteht der Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten.